Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar 2021 geht der Lockdown in die Verlängerung. Zugleich wird das Hilfsangebot optimiert. Das BMWi informiert über die Erweiterung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III sowie über Vereinfachungen.
Kernpunkte der Neuerungen sind:
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Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.
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Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat.
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Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen.
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Weitere Kostenpositionen werden anerkannt.
Einzelheiten sind dem Überblick des BMWi vom 20. Januar 2021 zu entnehmen, der nachfolgend zur Verfügung steht.
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