Coronavirus: BMWi informiert über Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III

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Kernpunkte der Neuerungen sind:

  • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.

  • Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat.

  • Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen.

  • Weitere Kostenpositionen werden anerkannt.

Einzelheiten sind dem Überblick des BMWi vom 20. Januar 2021 zu entnehmen, der nachfolgend zur Verfügung steht.

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